Seit 2005 ist das „Begleitende Fahren mit 17“ gestattet,
somit ist die Antragstellung für den Führerschein bereits
mit 16,5 Jahren möglich.
Die mit Auflagen versehene Fahrberechtigung für Pkw kann bereits mit 17 Jahren erworben werden. Nach bestandener Fahrprüfung und dem Erhalt der Fahrberechtigung dürfen Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebesjahres nur gemeinsam mit einer oder mehreren Begleitpersonen fahren, die vorher namentlich benannt und eingetragen wurden.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird der reguläre EU-Kartenführerschein ausgehändigt.
Voraussetzungen für die Begleitpersonen:
- sie haben das 30. Lebensjahr vollendet
- sie besitzen seit mindestens 5 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW)
- sie haben nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg.